Allgemeine Mietbedingungen

Ferienhaus „2bijZee“

 

 1. Der Vertrag

Der Mietvertrag für die unten beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich. Das Ferienhaus „2bijZee“ in der Bouwluststraat 21a in Aagtekerke wird für die angegebene Vertragslaufzeit ausschließlich an den Mieter zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl von maximal 2 Personen bewohnt werden.

 

2. Mietdauer

Am Tag der Ankunft stellt der Vermieter dem Mieter die Mietwohnung ab 15:00 Uhr in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Ankunfts- und Abreisezeiten sind in der Buchungsbestätigung angegeben oder müssen separat geklärt werden.

 

3. Zahlung.

Die Buchung ist erst dann endgültig, wenn die erste Anzahlung in Höhe von 20 % geleistet wurde. Innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsmodalitäten.

Der gesamte Buchungsbetrag muss 60 Tage vor dem Check-in-Tag auf dem Konto des Vermieters oder seines Beauftragten eingegangen sein. Erfolgt die Buchung innerhalb von 60 Tagen vor Anreise, ist der gesamte Buchungsbetrag fällig. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises. Wenn der Vermieter am Tag der Ankunft nicht im Besitz des gesamten fälligen Betrags ist, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

 

4. Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, hat er eine pauschale Entschädigung für die dem Vermieter bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu zahlen: Eine Stornierung ist ab dem Buchungsdatum kostenlos: bis 24 Stunden nach dem Buchungsdatum. Danach betragen die Stornierungskosten: bis 60 Tage vor Anreise: 20 % ab 60 Tagen bis 30 Tagen vor dem Check-in-Datum: 50 % ab 30 Tagen vor dem Check-in-Datum, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Reisepreises. Der Mieter behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Rücktritt vom Vertrag kann der Mieter einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, seinen Platz in der bestehenden Vertragsbeziehung einzunehmen. Der Vermieter kann gegen den Beitritt des Dritten Einspruch erheben, wenn dieser sich als wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erweist. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, haften er und der bisherige Mieter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Miete und die Nebenkosten, die sich aus dem Beitritt des Dritten ergeben. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht leistet oder in anderer Weise gegen den Vertrag verstößt, sodass der Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht erwarten kann. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter eine Entschädigung für die bis zur Kündigung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn verlangen.

 

6. Kündigung des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien sind von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie sind jedoch verpflichtet, der anderen Vertragspartei die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

 

7. Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten einschließlich des Inventars sorgfältig zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, den ihm oder seinen Begleitern oder Besuchern zurechenbaren Schaden an der Einrichtung, den gemieteten Räumlichkeiten oder dem Gebäude sowie den zu den gemieteten Räumlichkeiten oder dem Gebäude gehörenden Einrichtungen zu ersetzen, sofern und soweit dieser von ihm oder seinen Begleitern oder Besuchern verursacht wurde.

Der Mieter hat eventuelle Schäden am gemieteten Raum unverzüglich dem Vermieter oder einem benannten Ansprechpartner (Immobilienverwaltung) zu melden, es sei denn, er ist verpflichtet, diese selbst zu beheben. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Folgeschäden durch nicht rechtzeitige Meldung zu ersetzen. Abfall, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches dürfen nicht in die Kanalisation entsorgt werden. Wenn es aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen zu Verstopfungen in den Abwasserrohren kommt, trägt der Verantwortliche die Kosten für die Reparatur. Bei eventuellen Störungen der Einrichtungen und Ausstattungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Störung zu beheben oder eventuelle Schäden auf ein Minimum zu beschränken. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder den Immobilienverwalter unverzüglich über Mängel am Mietobjekt zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Meldung, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung).

 

 8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß zu erbringen und aufrechtzuerhalten.

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aufgrund unerlaubter Handlungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter haftet nicht im Falle höherer Gewalt (z. B. Feuer, Überschwemmung usw.).

 

9. Haustiere

Tiere jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.

 

10. Änderungen des Vertrags

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

11. Hausordnung

Die Unterkunft ist rauchfrei. Das Rauchen ist daher in der Unterkunft nicht gestattet. Außerhalb der Unterkunft darf geraucht werden, sofern keine Zigarettenkippen zurückgelassen werden. Das Abhalten von Partys und Feiern ist nicht gestattet. Das Haus ist mit Rauchmeldern ausgestattet. Es ist nicht gestattet, in der Unterkunft Fisch zu braten, zu grillen oder andere Gerichte zuzubereiten, die Rauch oder Geruch verursachen. Die Nichtbeachtung der Hausordnung berechtigt den Vermieter, den Mietvertrag zu kündigen und den Mieter zum Auszug aufzufordern.

 

 12. Rechtswahl und zuständiges Gericht

Es gilt niederländisches Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Gericht im Bezirk Middelburg zuständig.

Für Rechtsstreitigkeiten des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in den Niederlanden haben oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war, wird vereinbart, dass der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wird.